fbpx

Eingabehilfen öffnen

Zum Hauptinhalt springen
77NEUN GmbH Logo - Webdesign Online Marketing Aschaffenburg

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

von
77NEUN GmbH
Hasenhägweg 39a
63741 Aschaffenburg

– im Folgenden: Auftragnehmer –

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

1.1 Allgemeines

1.1.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden.

1.1.2 Die Angebote des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

1.1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

1.2 Mitwirkungspflichten des Kunden

1.2.1 Sofern der Kunde dem Auftragnehmer Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Erfüllung der in Auftrag gegebenen Leistungen zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrecht etc.) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Auftragnehmer ist vor allem nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Der Auftragnehmer wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

1.2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z. B. die Daten für das Impressum, Grafiken, Logos etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

1.2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z. B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.

1.2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – vom Auftragnehmer zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen. Kommt der Abschluss des AVV nicht zustande, weil der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung des Vertragsentwurfs reagiert oder die Unterzeichnung verweigert, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Abschluss des AVV zurückzuhalten. Vergütungsansprüche für bereits erbrachte Teilleistungen bleiben unberührt.

1.2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer hierfür nicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung" bleiben hiervon unberührt.

1.2.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Auftragnehmer dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z. B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

1.2.7 Wenn der Kunde länger als vier Wochen auf eine zur Fortführung des Projekts erforderliche Mitwirkung oder Rückmeldung nicht reagiert und der Auftragnehmer ihn zuvor mindestens einmal in Textform unter Hinweis auf die mögliche Ruhendstellung des Projekts zur Mitwirkung aufgefordert hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt bis zur Mitwirkung des Kunden ruhend zu stellen. Während der Ruhendstellung entfallen vereinbarte Projektfristen und Termine des Auftragnehmers. Für die Wiederaufnahme eines ruhend gestellten Projekts kann der Auftragnehmer einen angemessenen Aufwand für erneute Einarbeitung und organisatorische Wiederaufnahme berechnen. Reagiert der Kunde auch innerhalb von drei Monaten nach Ruhendstellung nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen und die bis dahin erbrachten Leistungen nach den vereinbarten Vergütungssätzen abzurechnen. Die Herausgabe bis dahin erstellter Leistungen sowie die Einräumung von Nutzungsrechten richten sich nach den Regelungen in Ziffer 6.1.5 und 6.4.1 dieser AGB.

1.3 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

1.3.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI-Tools) zur Erstellung von Inhalten (z. B. Text, Bild, Ton oder Video) einzusetzen. Der Auftragnehmer wird KI-generierte Inhalte im Rahmen seiner fachlichen Möglichkeiten prüfen und bei Bedarf anpassen. Die finale inhaltliche Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der Inhalte trägt nach Freigabe oder Abnahme der Kunde. Der Einsatz von KI-Tools erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft. Will der Kunde, dass KI-Technologien für bestimmte Projekte oder Teile davon nicht eingesetzt werden, so hat er dies dem Auftragnehmer in Textform eigenständig mitzuteilen.

1.3.2 Der Auftragnehmer wird im Rahmen des Zumutbaren darauf achten, dass Inhalte, die ganz oder teilweise mit KI erstellt wurden, nicht die Rechte Dritter verletzen. Eine Gewähr für die vollständige Rechtefreiheit KI-generierter Inhalte kann der Auftragnehmer jedoch nicht übernehmen. Sofern der Kunde KI-generierte Inhalte in rechtlich sensiblen Bereichen einsetzen möchte (z. B. Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Persönlichkeitsrecht), obliegt es dem Kunden, vor der Veröffentlichung eine eigenständige rechtliche Prüfung zu veranlassen. Sofern an KI-generierten Inhalten ausschließliche Nutzungsrechte übertragen werden sollen, wird der Auftragnehmer sich im Rahmen des Zumutbaren bemühen, die Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Eine Gewähr dafür, dass an KI-generierten Inhalten ausschließliche Nutzungsrechte entstehen oder übertragen werden können, übernimmt der Auftragnehmer nicht.

1.3.3 Eine separate Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ist nur geschuldet, wenn und soweit die Kennzeichnung des Inhaltes gesetzlich vorgeschrieben ist. Ab dem gesetzlich vorgesehenen Anwendungsdatum der einschlägigen Bestimmungen der EU-KI-Verordnung (EU) 2024/1689 – insbesondere Art. 50 – erfolgt die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte nach Maßgabe der dann geltenden gesetzlichen Anforderungen. Gleiches gilt für Mitteilungen darüber, dass bestimmte Arbeitsergebnisse unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt worden sind.

1.3.4 KI-generierte Inhalte können sachliche Unrichtigkeiten oder sogenannte Halluzinationen (plausibel wirkende, aber faktisch falsche Inhalte) enthalten. Der Auftragnehmer prüft KI-generierte Inhalte im Rahmen seiner fachlichen Möglichkeiten. Der Kunde ist verpflichtet, alle Inhalte, die ganz oder teilweise unter Einsatz von KI erstellt wurden, vor deren Veröffentlichung eigenverantwortlich auf inhaltliche Richtigkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Fachtexte, medizinische, rechtliche oder technische Aussagen sowie für Angaben zu Produkten und Dienstleistungen des Kunden. Für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde KI-generierte Inhalte ohne eigene Prüfung veröffentlicht oder verwendet, haftet der Auftragnehmer nur nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 6.6 dieser AGB.

1.3.5 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung KI-Tools einsetzt, bei denen Daten an Drittanbieter übermittelt werden, wird er den Kunden auf Anfrage über die eingesetzten Dienste und deren Anbieter informieren. Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten des Kunden oder dessen Kunden nur dann in KI-Tools eingeben, wenn dies zur Leistungserbringung erforderlich ist und die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, insbesondere ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem jeweiligen KI-Anbieter besteht. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass KI-Drittanbieter als Subunternehmer im Sinne eines etwaigen zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags gelten können und dort entsprechend aufgeführt werden. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer mitzuteilen, wenn bestimmte personenbezogene Daten nicht in KI-Tools verarbeitet werden dürfen.

1.4 Betreiberverantwortung des Kunden

Soweit der Auftragnehmer für den Kunden Webseiten, Onlineshops, Landingpages, Funnel oder andere Online-Systeme erstellt, bleibt der Kunde Betreiber im rechtlichen Sinne. Er ist insbesondere verantwortlich für die inhaltliche Ausgestaltung, fortlaufende Überprüfung und Aktualisierung der bereitgestellten Inhalte, Rechtstexte, Einwilligungslösungen, Tracking und Analysewerkzeuge und sonstiger eingesetzter Tools sowie für die Einhaltung der anwendbaren Datenschutz-, Informations- und Verbraucherschutzvorschriften. Der Auftragnehmer schuldet ohne gesonderten, ausdrücklich vereinbarten Auftrag weder eine dauerhafte rechtliche Prüfung noch eine laufende Überwachung oder Aktualisierung im Hinblick auf rechtliche Anforderungen.

Teil 2 – Onlineauftritte und Technik

2.1 Webseitenerstellung (agil)

2.1.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten oder Webkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung") auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.

2.1.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z. B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

2.1.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Auftragnehmer zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos, Schriften u. Ä. sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftragnehmer dar. Der Auftragnehmer wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden zustande.

2.1.4 Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z. B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist der Auftragnehmer nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüber hinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

2.1.5 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.

2.1.6 Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z. B. Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen dem Auftragnehmer rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung des Kunden gelten die Regelungen aus Ziffer 1.2.5.

2.1.7 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B. SSL / TLS) sind vom Auftragnehmer nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf gesonderte Herausgabe von Entwicklungs-, Build- oder Projektdateien besteht nur, sofern dies ausdrücklich individualvertraglich vereinbart wurde.

2.1.8 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die beiden zuletzt veröffentlichten Versionen). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

2.1.9 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder der Auftragnehmer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

2.2 Webseitenerstellung (Lasten- und Pflichtenheft)

2.2.1 Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten oder Webkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung") auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der vorliegenden Ziffer.

2.2.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z. B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

2.2.3 Maßgeblich für den Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft, sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. Der Auftragnehmer wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte der Auftragnehmer erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen, wird der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen des Auftragnehmers hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber dem Auftragnehmer verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.

2.2.4 Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt der Auftragnehmer ein Pflichtenheft, das insbesondere die fachlich-technische und/oder -gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt der Auftragnehmer dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das vom Auftragnehmer erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich insoweit unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag des Auftragnehmers endgültig nicht einverstanden, kann er oder der Auftragnehmer den Vertrag außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen des Auftragnehmers sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen.

2.2.5 Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichungen von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen einer ausdrücklichen Individualvereinbarung zwischen den Parteien. Der Auftragnehmer erbringt keine über die im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt der Auftragnehmer grundsätzlich keine Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert der Auftragnehmer die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben.

2.2.6 Der Auftragnehmer stellt dem Kunden neben dem Pflichtenheft einen Zeit- und Arbeitsplan zur Verfügung. Die Inhalte und Vorgaben dieses Zeit- und Arbeitsplans werden Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Kunden die fertige Webseite oder Teile hiervon bis zum im Zeit- und Arbeitsplan genannten Enddatum auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben und/oder per E-Mail zuzusenden und/oder auf einen vom Kunden vorgegebenen Server hochzuladen. Die Einzelheiten der Übergabe bzw. des Uploads der fertigen Webseiten sind im Übrigen Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.

2.2.7 Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z. B. Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen dem Auftragnehmer rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung des Kunden gelten die Regelungen aus Ziffer 1.2.5.

2.2.8 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform anzeigen. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf der Auftragnehmer vorübergehende Workarounds bereitstellen.

2.2.9 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B. SSL / TLS) sind vom Auftragnehmer nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf gesonderte Herausgabe von Entwicklungs-, Build- oder Projektdateien besteht nur, sofern dies ausdrücklich individualvertraglich vereinbart wurde.

2.2.10 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die beiden zuletzt veröffentlichten Versionen). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

2.2.11 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder der Auftragnehmer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

2.3 Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops

2.3.1 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfolgend „Wartungsverträge"). Der Auftragnehmer kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder der Auftragnehmer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen.

2.3.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie Anpassungen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Webseite in gängigen Webbrowsern in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitergehende Leistungen, wie z. B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.

2.3.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen; die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung" bleiben hiervon unberührt.

2.3.4 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Der Auftragnehmer schuldet vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.

2.3.5 Sofern der Auftragnehmer und der Kunde die Erstellung eines Impressums und/oder einer Datenschutzerklärung vereinbart haben, verwendet der Auftragnehmer hierfür Generatoren oder Vorlagen (z. B. eRecht24 oder vergleichbare Dienste). Der Auftragnehmer schuldet hierbei lediglich die Erstellung der Texte mit den Generatoren; für die rechtliche und inhaltliche Überprüfung und Richtigkeit ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche notwendigen Informationen für die Erstellung rechtzeitig, korrekt und vollständig mitzuteilen. Über besondere Informationspflichten (z. B. Berufshaftpflichtversicherung, zulassungspflichtige Berufe, branchenspezifische Angaben) hat der Kunde sich selbstständig zu unterrichten. Änderungen, die das Impressum oder die Datenschutzerklärung betreffen, hat der Kunde dem Auftragnehmer selbstständig und unverzüglich mitzuteilen. Eine Aktualisierung nach Fertigstellung und Abnahme der Webseite ist vom Kunden gesondert zu beauftragen.

2.4 Webhosting

2.4.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden die Einrichtung, Verwaltung und laufende Betreuung von Webhosting-Diensten bei Drittanbietern (z. B. ALL-INKL.COM, IONOS oder vergleichbare Anbieter) an. Der Auftragnehmer betreibt keine eigenen Server. Das Hosting-Vertragsverhältnis besteht unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Hosting-Anbieter; der Auftragnehmer handelt insoweit als technischer Dienstleister im Auftrag des Kunden. Über die eingesetzten Hosting-Anbieter wird der Auftragnehmer den Kunden vor Vertragsschluss informieren. Der spezifische Leistungsumfang (Domainverwaltung, Speicherplatz, E-Mail-Hosting, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.

2.4.2 Die Verfügbarkeit der genutzten Server richtet sich nach den Leistungszusagen des jeweiligen Hosting-Anbieters gegenüber dem Kunden. Der Auftragnehmer gibt keine eigenen Verfügbarkeitszusagen ab, da er keinen Einfluss auf den Betrieb der Server hat. Soweit der Auftragnehmer oder der jeweilige Hosting-Dienstleister Wartungs-, Update- oder Sicherungsarbeiten an den betreuten Systemen durchführt, stellen diese geplanten Wartungsfenster keine Störung dar, sofern sie technisch erforderlich und angemessen sind. Der Auftragnehmer wird geplante Wartungsarbeiten nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten legen und den Kunden, soweit dies im Einzelfall möglich und zumutbar ist, rechtzeitig informieren, sofern diese zu einer spürbaren Einschränkung der Erreichbarkeit führen können. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Störungen oder Datenverluste, die auf den Hosting-Anbieter oder dessen Infrastruktur zurückzuführen sind. Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich im Übrigen nach Ziffer 6.6 dieser AGB.

2.4.3 Es obliegt dem Kunden, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Kann der Kunde dies nicht selbst durchführen, hat er den Auftragnehmer oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, die darauf beruhen, dass der Kunde keine ausreichenden Datensicherungen vorgenommen hat. Dies gilt nicht, sofern der Auftragnehmer im Rahmen eines gesondert vereinbarten Webservice-Vertrags ausdrücklich die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen übernommen hat.

2.4.4 Der Kunde ist als Betreiber der Website allein für die Rechtmäßigkeit der von ihm oder in seinem Auftrag veröffentlichten Inhalte verantwortlich. Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch gehalten, die vom Kunden eingestellten oder veröffentlichten Inhalte auf ihre Vereinbarkeit mit geltendem Recht zu prüfen. Eine Überwachung der Inhalte durch den Auftragnehmer findet nicht statt. Sollte der Auftragnehmer im Rahmen seiner Wartungs- oder Betreuungstätigkeit Kenntnis von offensichtlich rechtswidrigen Inhalten im Sinne der geltenden Gesetze erlangen, wird er den Kunden darauf hinweisen. Die Entscheidung über den Umgang mit solchen Inhalten obliegt dem Kunden. Kommt der Kunde einem berechtigten Hinweis des Auftragnehmers nicht innerhalb angemessener Frist nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, die betreffende Betreuungsleistung bis zur Klärung auszusetzen oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

2.4.5 Gerät der Kunde mit fälligen Vergütungsansprüchen aus einem Hosting-Verwaltungs- oder Wartungsvertrag in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach erfolgloser Mahnung in Textform und Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen seine Verwaltungs- und Betreuungsleistungen vorübergehend einzustellen. Die Vergütungspflicht des Kunden besteht während der Dauer der Einstellung fort. Mit vollständigem Ausgleich der offenen Forderungen wird der Auftragnehmer die Leistungen unverzüglich wieder aufnehmen. Die gesetzlichen Rechte des Auftragnehmers zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

2.4.6 Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Kunden Domains registriert, kommt das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Der Auftragnehmer wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine rechtliche Überprüfung der Domain durch den Auftragnehmer ist nicht geschuldet.

2.5 Betreiberverantwortung nach Abnahme und Beendigung von Wartungs- und Betreuungsverträgen

2.5.1 Soweit zwischen den Parteien keine Wartungs- oder Betreuungsverträge geschlossen werden oder solche Verträge enden, ist nach Abnahme der Webseite allein der Kunde für den laufenden technischen Betrieb, die Instandhaltung, Aktualität und Sicherheit der Webseiten und der zugrunde liegenden Systeme verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die regelmäßige Aktualisierung von Content Management Systemen, Themes, Templates, Plugins, Erweiterungen und Schnittstellen, die Überwachung von Serverressourcen, Logfiles und Fehlermeldungen sowie die Durchführung angemessener Datensicherungen.

2.5.2 Endet ein zwischen den Parteien geschlossener Wartungs- oder Betreuungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, gelten ab dem Zeitpunkt der Beendigung die Regelungen aus Ziffer 2.1.9 beziehungsweise 2.2.11 dieser AGB entsprechend. Der Auftragnehmer erbringt ab diesem Zeitpunkt keine Wartungs-, Überwachungs- oder Sicherungsleistungen mehr, sofern nicht eine neue Individualvereinbarung geschlossen wird.

2.5.3 Für Sicherheitslücken, Datenverlust, Systemausfälle, Funktionsstörungen oder Rechtsverletzungen, die nach Abnahme der Webseite und nach Beendigung eines Wartungs- oder Betreuungsvertrages dadurch entstehen, dass der Kunde das System nicht oder nicht ausreichend pflegt oder aktualisiert, keine Datensicherungen durchführt oder keine zeitgemäßen technischen und organisatorischen Maßnahmen ergreift, haftet der Auftragnehmer nur nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 6.6 dieser AGB.

2.5.4 Der Kunde ist verpflichtet, nach Beendigung eines Wartungs- oder Betreuungsvertrages die ihm vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Informationen und Hinweise zur sicheren Betriebsführung der Webseiten zu beachten. Unterlässt der Kunde entsprechende Maßnahmen, so führt dies nicht zu einer Verlängerung oder Wiederbegründung von Pflichten des Auftragnehmers.

2.6 Übergabe von Projekten, Zugangsdaten und Mitwirkungspflichten

2.6.1 Nach Fertigstellung und Abnahme einer Webseite oder nach Beendigung eines Wartungs- oder Betreuungsvertrages kann der Auftragnehmer dem Kunden ein Übergabeprotokoll und weitere Dokumente zur formalen Übergabe des Projekts zur Verfügung stellen. Der Kunde verpflichtet sich, an einer ordnungsgemäßen Übergabe mitzuwirken und die vom Auftragnehmer bereitgestellten Übergabedokumente innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und in Textform zu bestätigen oder etwaige sachliche Einwände mitzuteilen.

2.6.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Herausgabe von administrativen Zugangsdaten, Logins, Konfigurationsdaten oder sonstigen für den laufenden Betrieb erforderlichen Informationen davon abhängig zu machen, dass keine fälligen Vergütungsansprüche aus dem jeweiligen Projekt oder der laufenden Betreuung offen sind. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte des Auftragnehmers bleiben unberührt.

2.6.3 Mit Übergabe der Zugangsdaten und Systeme ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Passwörter unverzüglich zu ändern und den Zugriff des Auftragnehmers beziehungsweise seiner Subunternehmer zu entziehen, sofern keine weitere Betreuung vereinbart ist. Nach der Übergabe ist der Auftragnehmer berechtigt, eigene Zugänge zu deaktivieren oder zu löschen.

2.6.4 Der Auftragnehmer schuldet keine fortlaufende Aufbewahrung oder Aktualisierung von Zugangsdaten, Konfigurationsdateien, Sicherungskopien oder Projektständen, sofern hierüber keine ausdrückliche Wartungs- oder Archivierungsvereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde.

2.6.5 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten bei der Übergabe nicht nach, gerät er in Annahmeverzug. In diesem Fall haftet der Auftragnehmer nicht für Verzögerungen, Schäden oder Nachteile, die daraus entstehen, dass eine Übergabe aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, nicht oder nicht vollständig stattfinden kann. Die Vergütungsansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.

2.6.6 Der Auftragnehmer erhält im Rahmen der Auftragserfüllung Zugang zu Systemen, Konten und Diensten des Kunden (z. B. Hosting-Konten, E-Mail-Postfächer, CMS-Zugänge, Domain-Verwaltung). Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Einrichtung Zugangsdaten erstellt oder zur Kenntnis erhält, werden diese ausschließlich zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags verwendet. Es gelten die Vertraulichkeitspflichten nach Ziffer 6.5 dieser AGB. Der Kunde ist verpflichtet, nach Abschluss des Projekts oder nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sämtliche Zugangsdaten, die vom Auftragnehmer eingerichtet wurden oder ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt geworden sind, selbstständig zu ändern, soweit keine fortlaufende Betreuung vereinbart ist. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde diese Änderung unterlässt, nur nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 6.6 dieser AGB.

2.7 Nutzung von Drittsoftware, Lizenzen und Lizenzverwaltung

2.7.1 Soweit der Auftragnehmer für den Kunden Drittsoftware, Themes, Templates, Plugins, Cookie Consent Tools, Backup- oder Formularlösungen oder vergleichbare Anwendungen einsetzt, erfolgen Erwerb, Registrierung und Nutzung der Lizenzen entweder im Namen und auf Rechnung des Kunden oder im Namen und auf Rechnung des Auftragnehmers mit zeitlich begrenzter Überlassung an den Kunden. Der konkrete Modus wird in der jeweiligen Individualvereinbarung festgelegt.

2.7.2 Soweit Lizenzen im Namen und auf Rechnung des Auftragnehmers geführt werden und dem Kunden im Rahmen des Projektes lediglich zur Nutzung überlassen werden, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, diese Lizenzen nach Beendigung des Projektes oder eines Wartungs- oder Betreuungsvertrages weiter auf eigene Kosten zu verlängern oder zu aktualisieren. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, soweit technisch möglich, Lizenzschlüssel, Download Keys und Aktivierungscodes aus den Systemen zu entfernen und Accounts zu deaktivieren.

2.7.3 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig eigene Lizenzen bei den jeweiligen Drittanbietern zu erwerben und zu pflegen, wenn er die eingesetzten Systeme nach Beendigung des Projektes oder der Betreuung weiter nutzen und aktualisieren möchte. Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsstörungen oder Sicherheitsrisiken, die daraus entstehen, dass Lizenzen ablaufen, nicht verlängert oder nicht rechtzeitig übernommen werden. Die gesetzliche Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

Teil 3 – Erstellung und Gestaltung von Content

3.1 Erstellung von Texten / Copywriting

3.1.1 Der Auftragnehmer erstellt für den Kunden u. a. Texte (z. B. Pressemeldungen, Beiträge für Webseiten, Werbetexte etc.). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt.

3.1.2 Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird der Auftragnehmer diese dem Kunden zur Freigabe und Abnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

3.1.3 Sofern der Auftragnehmer mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die Veröffentlichung der Texte vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst nach Freigabe durch den Kunden; die Freigabe stellt zugleich die Abnahme der Texte dar. Bei Pressemeldungen wird nach erfolgter Freigabe ferner ein Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien übermittelt werden sollen. Sofern der Kunde die Texte selbst veröffentlicht oder veröffentlichen soll, hat er die Texte vorab abzunehmen. Sofern der Kunde die Texte vor Abnahme veröffentlicht, gilt die Veröffentlichung als Abnahme.

3.1.4 Für Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung".

3.2 Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)

3.2.1 Der Auftragnehmer übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption und Gestaltung von Grafiken und/oder Logos (im Folgenden „Designs").

3.2.2 Hierzu stellt der Kunde beim Auftragnehmer zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftragnehmer dar. Der Auftragnehmer wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden zustande.

3.2.3 Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Farbdefinition etc.) dem Auftragnehmer vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Auftragnehmer dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

3.2.4 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden, die einzelnen Designs betreffend, das Recht auf je zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen weitere Änderungen, kann der Auftragnehmer dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen.

3.2.5 Sobald das vereinbarte Design fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Die Designs werden dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.

3.2.6 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Designs ein. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung von Logos ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht am finalen Logo eingeräumt; bei allen übrigen Designs wird vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung mit dem Auftragnehmer. Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers durch den Kunden weder im Original noch verändert genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

3.2.7 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.

3.3 Fotografie und Videografie

3.3.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden die Erstellung von Fotos und Videos an, einschließlich Fotoshootings und Videodrehs vor Ort beim Kunden oder an von diesem benannten Locations. Der konkrete Leistungsumfang (Anzahl der Fotos, Dauer des Drehs, Art der Nachbearbeitung etc.) ist Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen.

3.3.2 Der Auftragnehmer liefert dem Kunden ausschließlich das nachbearbeitete Material. Fotos werden als JPEG in voller Auflösung ohne Wasserzeichen geliefert; Videos werden als MP4 (H.264 oder H.265) geliefert, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Eine Herausgabe von Rohdateien (z. B. RAW-Dateien, ungeschnittenes Videomaterial) ist nicht geschuldet und nur auf Grundlage einer gesonderten Individualvereinbarung möglich.

3.3.3 Der Auftragnehmer wählt aus dem erstellten Material die für den vereinbarten Zweck geeigneten Ergebnisse aus und entfernt nicht relevante Fotos oder Videoszenen vor Übergabe. Die Auswahl obliegt dem Auftragnehmer, sofern der Kunde keine abweichenden Vorgaben macht.

3.3.4 Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf eine Korrekturschleife bei der Nachbearbeitung (z. B. Bildbearbeitung, Videoschnitt, Farbkorrektur) zu. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

3.3.5 Bei der Nachbearbeitung von Fotos und Videos kann der Auftragnehmer KI-gestützte Werkzeuge einsetzen (z. B. KI-Funktionen in Adobe Lightroom oder vergleichbarer Software zum Entfernen, Verbessern oder Ändern von Bildinhalten). Es gelten ergänzend die Regelungen in Ziffer 1.3 dieser AGB.

3.3.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Originaldateien (Rohdaten, Projektdateien) nach vollständigem Abschluss des Projekts und Übergabe der vereinbarten Arbeitsergebnisse zu löschen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Originaldateien dauerhaft aufzubewahren. Der Kunde hat keinen Anspruch auf nachträgliche Herausgabe der Originaldateien oder eine erneute Bearbeitung, wenn das Material nicht mehr vorhanden ist. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich auf das bei Projektabschluss gelieferte Material. Für Schäden wegen gelöschter Originaldateien haftet der Auftragnehmer nur nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 6.6 dieser AGB.

3.3.7 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle abgebildeten Personen (z. B. Mitarbeiter, Geschäftspartner) mit der Aufnahme und der beabsichtigten Veröffentlichung einverstanden sind und die erforderlichen Einwilligungen vorliegen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für fehlende oder unwirksame Einwilligungen abgebildeter Personen. Der Kunde stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

3.3.8 Der Kunde ist für die Bereitstellung und Genehmigung der Aufnahmeorte (Locations) verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn ein Shooting oder Videodreh ganz oder teilweise nicht stattfinden kann, weil erforderliche Genehmigungen (z. B. Drehgenehmigungen, Zugangsberechtigungen) nicht vorliegen oder der Zugang zur Location nicht gewährleistet ist. Entsteht dem Auftragnehmer durch einen solchen Ausfall Aufwand (z. B. Anfahrt, Vorbereitung, reservierte Technik), kann dieser dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

3.3.9 Die Nutzungsrechte an den erstellten Fotos und Videos richten sich nach Ziffer 6.4.1 dieser AGB. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.

Teil 4 – Marketing

4.1 SEO-Marketing

Der Auftragnehmer bietet dem Kunden u. a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der Auftragnehmer ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung des Auftragnehmers das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.

4.2 SEA-Kampagnen

Der Auftragnehmer bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der Auftragnehmer ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der vorgeschlagenen Keywords umfassend zu prüfen. Der Auftragnehmer unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung, insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords, obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne. Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.

4.3 Schaltung von Werbeanzeigen

4.3.1 Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden bei Anzeigenschaltungen in Social-Media-Portalen, Suchmaschinen und sonstigen Medien („Anzeigen").

4.3.2 Der Auftragnehmer berät den Kunden dahingehend, wie dieser seine Anzeigen so ausgestaltet, dass diese eine möglichst hohe Sichtbarkeit aufweisen. Bestimmte Ergebnisse (z. B. Verkaufszahlen, Leads) sind hierbei nicht geschuldet.

4.3.3 Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden auch bei der Konzeptionierung der Texte und Bilder für die Anzeigen. Die Auswahl der Inhalte für die Anzeigen (Bilder, Texte, Videos, Impressumsangaben etc.) obliegt jedoch allein dem Kunden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte oder die Anzeigen insgesamt rechtlich zu prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte der Auftragnehmer in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und/oder die Anzeigen gegen geltendes Recht verstoßen, kann der Auftragnehmer das Einstellen solcher Inhalte bzw. Erstellen der Anzeigen verweigern.

4.3.4 Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach vom Auftragnehmer in die jeweiligen Werbekanäle hochgeladen, wobei der Auftragnehmer für das technische Hochladen der Inhalte verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung/Freistellung" bleiben unberührt.

4.3.5 Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.

4.4 Beendigung der Betreuung von Werbekonten, Kampagnen und Funnel-Systemen

4.4.1 Endet ein Vertrag über die Betreuung von Werbekampagnen, Werbekonten, Bewerberfunneln oder vergleichbaren Systemen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Auftragnehmer ab dem Zeitpunkt des vertraglich vereinbarten Endes nicht mehr verpflichtet, die betreffenden Konten oder Systeme zu überwachen, zu pflegen, zu deaktivieren oder zu optimieren.

4.4.2 Soweit nichts anderes individualvertraglich vereinbart ist, endet mit der Beendigung der Betreuung auch jede Pflicht des Auftragnehmers zur Überprüfung von Targeting-Einstellungen, Budgets, Motiven, Rechtstexten, Trackinglösungen oder datenschutzrechtlichen Aspekten der Kampagnen. Der Kunde ist ab diesem Zeitpunkt allein dafür verantwortlich, wie er die betreffenden Konten und Systeme nutzt oder weiter betreibt.

4.4.3 Der Auftragnehmer kann dem Kunden zum Ende der Zusammenarbeit eine Übersicht der deaktivierten Kampagnen, Funnel und Systeme in Textform zur Verfügung stellen. Widerspricht der Kunde dieser Übersicht nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang in Textform, gilt die Übersicht als vom Kunden genehmigt, sofern der Auftragnehmer den Kunden in der Übersicht auf diese Frist und die Rechtsfolge des Ausbleibens eines Widerspruchs ausdrücklich hingewiesen hat.

4.4.4 Für Ausspielungen, Kosten, Leads, Bewerbungen, Datenverarbeitungen oder Rechtsverletzungen, die nach Beendigung der vertraglichen Betreuung durch eigenständige Maßnahmen des Kunden oder Dritter in den jeweiligen Plattformen erfolgen, haftet der Auftragnehmer nicht; die Haftungsregelungen in Ziffer 6.6 bleiben unberührt.

Teil 5 – Karriereseiten als Dienst (karriere.one)

5.1 Gegenstand und Anwendungsbereich

5.1.1 Der Auftragnehmer bietet unter der Marke karriere.one die Erstellung und den laufenden Betrieb individueller Karriereseiten mit integriertem Bewerbungsformular als Dienst an. Die nachfolgenden Regelungen dieses Teils gelten ergänzend zu den übrigen Bestimmungen dieser AGB, sofern zwischen den Parteien ein entsprechender Dienstleistungsvertrag karriere.one abgeschlossen wurde.

5.1.2 Gegenstand des Dienstes ist die technische Bereitstellung, das Hosting und der Betrieb einer individuellen Karriereseite auf einem vom Auftragnehmer kontrollierten Server innerhalb der Europäischen Union. Die Karriereseite wird unter einer vom Kunden bereitgestellten Domain oder Subdomain erreichbar gemacht. Der konkrete Leistungsumfang (Anzahl der Stellenanzeigen, Gestaltung, Integrationsmöglichkeiten etc.) ergibt sich aus der jeweiligen Individualvereinbarung.

5.2 Laufzeit und Kündigung

5.2.1 Verträge über den Dienst karriere.one werden auf unbestimmte Zeit oder für eine individualvertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit abgeschlossen. Die Mindestlaufzeit sowie die vereinbarte Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

5.2.2 Nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).

5.2.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Vergütungsansprüchen in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug gerät und den Rückstand nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mahnung in Textform ausgleicht.

5.3 Vergütung und Zahlungsverzug

5.3.1 Die monatliche Vergütung für den Dienst karriere.one ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.

5.3.2 Gerät der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach erfolgloser Mahnung in Textform und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen die Karriereseite vorübergehend zu sperren. Die Vergütungspflicht des Kunden besteht während der Sperrzeit fort. Mit vollständigem Ausgleich der offenen Forderung wird die Karriereseite unverzüglich wieder freigeschaltet.

5.4 Vertragsende und Daten

5.4.1 Mit Beendigung des Vertrags wird die Karriereseite vom Auftragnehmer deaktiviert. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Quellcodes, Themes oder Systemdateien der Plattform, sofern nicht individualvertraglich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5.4.2 Auf Wunsch des Kunden können vor der Deaktivierung die in der Datenbank gespeicherten Bewerberdaten in einem maschinenlesbaren Format (CSV oder JSON) exportiert und übermittelt werden. Der Export muss spätestens 14 Tage vor Vertragsende beantragt werden.

5.4.3 Personenbezogene Daten werden nach Vertragsende gemäß den Regelungen des zwischen den Parteien abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags gelöscht.

Teil 6 – Sonstige Bestimmungen

6.1 Preise und Vergütung

6.1.1 Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.

6.1.2 Bei laufenden Vertragsverhältnissen (z. B. Hosting-Verwaltung, Wartung, karriere.one) ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung in dem Umfang anzupassen, in dem seine eigenen Kosten für die Erbringung der Leistung nachweislich steigen. Der Kunde wird über eine beabsichtigte Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gilt die Preisanpassung als genehmigt. Die Benachrichtigung wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Widerspricht der Kunde der Preisanpassung, ist der Auftragnehmer berechtigt, den betreffenden Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich zu kündigen.

6.1.3 Soweit nicht abweichend vereinbart, ist vor Beginn der Leistungserbringung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Angebotswertes fällig. Die Höhe der Anzahlung kann individualvertraglich abweichend vereinbart werden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, mit der Leistungserbringung zu beginnen, bevor die Anzahlung vollständig eingegangen ist.

6.1.4 Zahlt der Kunde die vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht, wird der Auftragnehmer den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen zur Zahlung auffordern. Erfolgt auch nach Ablauf der Nachfrist keine Zahlung, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts kann der Auftragnehmer eine Stornopauschale in Höhe von 10 % des Auftragswertes als Ersatz für den entstandenen Verwaltungs- und Planungsaufwand geltend machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6.1.5 Die Schlussrechnung wird nach Abnahme des Werks gestellt. Die Übergabe von Zugangsdaten, die Liveschaltung von Websites sowie die Herausgabe von Fotos, Videos und sonstigen Arbeitsergebnissen erfolgen erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher offener Forderungen aus dem jeweiligen Auftragsverhältnis.

6.1.6 Gerät der Kunde mit der Zahlung der Schlussrechnung in Verzug und bleibt eine Mahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen erfolglos, ist der Auftragnehmer berechtigt, bereits livegestellte Websites vorübergehend zu deaktivieren oder in einen Wartungsmodus zu versetzen, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist. Eine Löschung der Website erfolgt nicht. Der Auftragnehmer wird den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Mahnung hinweisen. Mit vollständigem Ausgleich der offenen Forderungen wird der Auftragnehmer die Website unverzüglich wieder freischalten und die vereinbarten Arbeitsergebnisse übergeben.

6.2 Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme auffordern. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Abnahmeaufforderung festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine abweichende Abnahmefrist erforderlich ist, die der Auftragnehmer dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

6.3 Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Auftragnehmer. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr ab Abnahme der jeweiligen Werkleistung; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Auftragnehmer resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

6.4 Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

6.4.1 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, sofern in diesen AGB (z. B. bei Logos gemäß Ziffer 3.2.6) oder individualvertraglich nichts Abweichendes geregelt ist. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.

6.4.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt, abgeschlossene Projekte in angemessener Weise als Referenz zu verwenden und mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Kunden entgegenstehen. Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

6.4.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, einen Hinweis auf seine Urheberschaft mit Verlinkung im Footer der erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

6.4.4 Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Angebotserstellung oder Akquise Entwürfe, Muster, Konzepte oder gestalterische Vorschläge erstellt und kein Vertrag zustande kommt, verbleiben sämtliche Rechte an diesen Arbeiten beim Auftragnehmer. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Herausgabe der Entwürfe, Muster oder gestalterischen Vorschläge oder der dazugehörigen Quellcodes und Dateien. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige ihm überlassene Kopien zu löschen, zu vernichten oder an den Auftragnehmer zurückzugeben.

6.5 Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln, soweit diese nicht allgemein bekannt sind oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

6.6 Haftung/Freistellung

6.6.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

6.6.2 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf Inhalten, Weisungen, bereitgestellten Materialien oder sonstigen Handlungen des Kunden beruhen.

6.7 Höhere Gewalt

6.7.1 Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betreffenden Partei liegen (höhere Gewalt). Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Stromausfälle, Ausfälle der Telekommunikationsinfrastruktur, Cyberangriffe auf Systeme der betroffenen Partei oder wesentlicher Drittdienstleister, behördliche Anordnungen, Streiks, Krieg, Terroranschläge sowie den dauerhaften Ausfall wesentlicher Drittdienste (z. B. Hosting-Anbieter, Cloud-Plattformen), auf die die betroffene Partei keinen Einfluss hat.

6.7.2 Die von der höheren Gewalt betroffene Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses zu informieren und zumutbare Anstrengungen zu unternehmen, die Auswirkungen der höheren Gewalt so gering wie möglich zu halten.

6.7.3 Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als drei (3) Monate an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten.

6.8 Schlussbestimmungen

6.8.1 Die zwischen dem Auftragnehmer und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

6.8.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

6.8.3 Soweit zwischen den Parteien laufende Vertragsverhältnisse bestehen (z. B. Hosting-Verwaltung, Wartung, karriere.one oder sonstige Dauerschuldverhältnisse), ist der Auftragnehmer berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) zu ändern, soweit hierdurch keine wesentlichen Vertragsinhalte (insbesondere Hauptleistungspflichten) verändert werden. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Für abgeschlossene Einzelprojekte (z. B. abgenommene Webseitenerstellungen) gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB fort.

Stand: März 2026

top